top of page

AGB

1) Die Firma AC-Partner leistet Unterstützung für ihre Kunden bei der Personalbeschaffung. Die Basis der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der Firma AC-Partner unterliegt ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s). Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern gelten nur insoweit, als sie von schriftlich von den Parteien vereinbart werden. Ansonsten ist die Geltung abweichender oderergänzender Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, auch wenn die Firma AC-Partner diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB‘s gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien in der aktuellen Fassung, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB‘s bedarf.

 

Die Leistungen der Firma AC-Partner im Sinne dieser AGB’s sind die Vermittlung von Arbeitnehmern („Mitarbeiter“), die Vermittlung selbstständiger Auftragsnehmer sowie sonstige Leistungen, die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages dienen.

 

2) Die Vertragspartner sind verpflichtet über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrages fort.

 

3) Der Kunde verpflichtet sich, alle für einen Auftrag erforderlichen Unterlagen oder Daten zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese durch AC-Partner erstellt werden können. Dies gilt insbesondere für Unterlagen, die bei der Mitwirkung an der Personalbeschaffung benötigt werden wie z.B. Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile.

 

4) Personalunterlagen, die dem Kunden im Rahmen der Dienstleistung von AC-Partner zur Verfügung gestellt werden bleiben Eigentum von AC-Partner. Sie sind streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Personalunterlagen, mit Ausnahme des vermittelten Arbeitnehmers, nachdem sie nicht mehr verwendet werden, an AC-Partner unaufgefordert zurück zu senden.

 

5) Die von AC-Partner zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. Dritter. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen kann daher nicht gegeben werden. Ebenso kann keine Gewähr dafür geleistet werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht anderweitig vermittelt wird.

 

6) Mit Abschluss des Arbeitsverhältnisses zwischen Auftraggeber und vermitteltem Arbeitnehmer übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für seine Entscheidung. Haftungsansprüche jedweder Art gegenüber dem Personalvermittler bestehen nicht.

 

7) Hat sich ein von AC-Partner vorgeschlagener Bewerber bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies unverzüglich mitzuteilen. In diesem Falle wird AC-Partner keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers erbringen, es sei denn, dieses wird vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht. Kommt es im Anschluss daran zum Abschluss eines Anstellungsvertrages, ist AC-Partnerberechtigt, das Vermittlungshonorar ungeschmälert abzurechnen.

 

8) Der Vermittlungsvertrag ist erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber (Auftraggeber bzw. ein dem Auftraggeber in wirtschaftlichem oder juristischem Zusammenhang stehende Partner-, Tochter- oder Muttergesellschaft) und dem vermittelten Arbeitnehmer zustande gekommen ist.

 

9) Das Vermittlungshonorar richtet sich nach Art, Leistungsumfang und Schwierigkeitsgrad und wird vor Auftragserteilung vereinbart und im Vertrag für Personalvermittlung bestätigt.

 

10) Stellt der Kunde oder ein mit ihm wirtschaftlich oder juristisch verbundenes Unternehmen einen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigten Mitarbeiter im Rahmen eines Arbeitsvertrages innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Überlassung ein, so beruht dies auf Vermittlung von AC-Partner und der Kunde ist zur Zahlung eines Vermittlungshonorars an AC-Partner verpflichtet.

 

Wird der Arbeitnehmer vom Kunden mit einem Zeitvertrag, in Teilzeit, als Freelancer/Berater oder für eine andere, als im Vermittlungsvertrag genannte Position eingestellt, hat AC-Partner dennoch Anspruch auf die volle Vermittlungsprovision gemäß den o.g. Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn der Mitarbeiter nicht unmittelbar, aber innerhalb von 12 Monaten nach dessen Präsentation bei diesem Kunden eingestellt wird.

 

11) Der Kunde verpflichtet sich, die mit dem Arbeitnehmer geschlossene Vereinbarung unverzüglich nach Einstellung in Kopie an AC-Partner zu übersenden. Daraus müssen die Gehaltsbestandteile sowie alle weiteren o.g. Leistungen hervor gehen und durch gültige Unterschriften bestätigt werden.

 

12) Alle Beträge der Honorarrechnung werden zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort fällig, wenn ein AC-Partner zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter zustande gekommen ist.

 

13) In Absprache mit dem Auftraggeber schaltet AC-Partner Stellenanzeigen in geeigneten Medien. AC-Partner informiert den Auftraggeber vorher über die Höhe der Insertionskosten und diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für sonstige Sachkosten.

 

14) Kosten, die den Bewerbern in Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen beim Auftraggeber entstehen, sind auf Verlagen des Bewerbers vom Auftraggeber zu erstatten.

 

15) Der Auftraggeber kann den erteilten Vermittlungsauftrag jederzeit beenden. Die bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen Kosten sind AC-Partner ohne Abzug gegen Nachweis zu erstatten. Dies gilt insbesondere für Stellenanzeigen, die bereits in Auftrag gegeben, aber noch nicht veröffentlicht worden sind.

 

16) Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB’s oder Teile von ihnen unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB’s im Übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Regelungszweck so nahe kommt, dass es rechtlich zulässig ist. Gleiches gilt für etwaige Lücken dieses Vertrages.

 

17) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie aller Verträge zwischen dem Kunden und AC-Partner bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch AC-Partner.

​

18) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.

Logo1ac-partner.jpg
bottom of page